NABU SCHLESWIG-HOLSTEIN -- PRESSEMITTEILUNG | NR. 26/2024 | 24. SEPTEMBER 2024

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Gewässer / Natürlicher Hochwasserschutz

Augen auf beim Landeswassergesetz!

Das überarbeitete Landeswassergesetz wird klimaangepasster, darf aber die natürliche Hochwasservorsorge nicht außen vor lassen _____________________________________________________________________________________________________________

 

Plön/Kiel - Die Landesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) vorgelegt. Mit dem Vorhaben wolle man vor allem auf die Erfahrungen mit der Ostseesturmflut im Oktober 2023 und auf die Erfahrungen mit den Hochwasserereignissen der letzten Jahre in anderen Teilen Deutschlands reagieren. Der NABU Schleswig-Holstein hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.

 

Der NABU begrüßt die geplante Aufstellung von Wasserversorgungskonzepten. Sie gehören zukünftig zwingend zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft dazu. Die Nationale Wasserstrategie gibt den Weg vor, das Nachbarbundesland Niedersachsen hat es in verschiedenen Regionen bereits vorgemacht. In Zeiten von erhöhten Wasserbedarfen und begrenzten Wasserressourcen sind Bilanzen aufzustellen, die helfen sollen, die Wasserversorgung jetzt und in Zukunft sicherzustellen. So können Dürre- und Trockenheitsschäden gemindert, Wasserressourcen gesichert, die Biodiversität gefördert und auch der Erholungswert und damit der Tourismus gestärkt werden.

 

Der NABU Schleswig-Holstein erkennt grundsätzlich das Vorhaben der Landesregierung als notwendig an, mit der angestrebten Novellierung des Landeswassergesetzes vor allem den Küsten- und den Hochwasserschutz zu stärken. Die gravierenden Schäden durch die Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023, aber auch durch die großen Hochwasserereignisse an der Ahr 2021 sowie in großen Teilen Niedersachsens im Winter 2023/2024 zeigen allerdings eindrucksvoll, dass ein effizienter Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels zwingend auch natürliche Retentionsflächen an Flüssen und ihrer Auen einbeziehen muss, um die immer häufiger werdenden verheerenden Folgen so genannter Starkregenereignisse abzumildern.

 

Umso unverständlicher ist, dass sich die Neufassung des LWG auf technischen Hochwasserschutz beschränkt. Der NABU kritisiert, dass der natürliche Hochwasserschutz zu wenig Berücksichtigung gefunden hat. „Natürliche Flusslandschaften und Moore wirken wie ein Schwamm und können große Mengen Niederschlags aufnehmen“, so Carsten Pusch, Leiter der NABU Landesstelle Wasser. Zugleich leisten Moore einen ungemein großen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. „Denn sie speichern das aufgenommene Wasser und dienen in Trockenzeiten als wertvolle Wasserreservoire.“ Und als sehr wirkungsvolle Kohlenstoff-Senken wirken sie extremen Folgen des Klimawandel entgegen und helfen damit, Starkregenereignisse zu verringern. Kurzum: Natürliche Flusslandschaften und Moore bekämpfen sowohl die Ursachen als auch die Auswirkungen extremer Niederschläge. Zudem leisten Moore und Flusslandschaften mit ihren Auen einen elementaren Beitrag zum Erhalt und der Förderung der Biodiversität. Sie sind echte Hotspots spezialisierter und seltener Arten.

 

Aber: Gerade in Schleswig-Holstein sind diese wertvollen Flächen allzu oft in schlechtem Erhaltungszustand. Hochwasserschutz sollte daher unbedingt vorrangig die natürlichen Gegebenheiten wie überschwemmbare Flächen an Flüssen und Seen, Auwälder, Niederungen und Mooren ausnutzen und diese Wasserlandschaften stark gegen die Klimakrise machen. Der NABU kritisiert daher ausdrücklich, dass der Moorschutz keinen Einzug in die aktuelle Fassung des Landeswassergesetzes findet. Gerade im Landeswassergesetz sollte eine klare Verantwortung für den Schutz und die Entwicklung der Moorstandorte rechtlich verankert sein. Die Politik ist in der Pflicht, dringend mehr Geld und Ideen in die Natur und ihre natürlichen Klimaschutzfunktionen zu investieren!

 

Die Politik zögert noch immer zu sehr bei effektivem Natur- und Klimaschutz. Dabei wäre die Renaturierung von Mooren und Auwäldern auch wirtschaftlich sinnvoll. Jeder Euro, der in die Verhinderung von Hochwasserereignissen investiert wird, muss später nicht mit Zins für die Beseitigung von Hochwasserschäden gezahlt werden.

 

Der NABU sieht jetzt akuten Handlungsbedarf bei der Landesspolitik: Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels muss der natürliche Wasserkreislauf gestärkt werden, was nur durch Wiederherstellung der wertvollen Flussauen und Moore gelingen kann. Besser, Schleswig-Holstein bereitet sich und seine natürlichen Ressourcen schon jetzt so gut wie möglich vor – auf Hochwasser, auf Klimakrise und auf Wasserknappheit.

 

 

 

Kontakt für fachliche Rückfragen:

Sonja Sporn, NABU Landesstelle Wasser, Tel. 04522.5989301, Sonja.Sporn@NABU-SH.de

 

Pressekontakt:

Eva Krautter, Pressesprecherin NABU Schleswig-Holstein, Tel. 04321.7572077, mobil 01520 9326034, Eva.Krautter@NABU-SH.de